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anhängelasterhöhung

 
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KITT



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BeitragVerfasst am: 06.02.2007 22:37    Titel: anhängelasterhöhung Antworten mit Zitat

weis jmd ob und wie man die anhängelast des countrys vergrößern kann?
lt. (meinem) schein kann ich 500/1500kg ungebremst/gebremst anhängen, möchte aber ungebremst 750kg haben.
hat ihr erfahrungen/lösungsvorschläge dafür?
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HO-VW-611



Anmeldedatum: 06.10.2005
Beiträge: 299
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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Pfui, nen ungebremster 750kg!
Würd ich mir mit den Serienbremsen nicht zutrauen (zumindest in meiner leicht Bergigen Region)
Fand es schon grausam als ich damals mit nem ungebremsten überladenen 500kg ne 3km lange, starke Gefällstrecke runter musste, da nimm ich in Zukunft doch lieber den anderen 1,2t gebremsten Hänger!

Hast du genau 500kg drin stehen? bei mir sinds 580kg ungebremst!!!

Naja, würd jetzt Sponntan mal sagen dass das mit den 750kg nicht so einfach wird!
Da gibts irgendseine Formel mit der man ausrechnen kann wieviel ungebremst/gebremst an ein Auto darf.
Das größere Problem ist meiner Meinung nach, selbst wenn nach der Formel die 750 drin wären, dass du bestimmt nen Festigkeitsgutachten der AHK brauchst!!! Vermute mal sowas wirst nirgends mehr für die Original auftreiben können!
Das zweite ist, dass du erst mal nen Tüvler finden musst der dir sowas überhaupt einträgt!
Wenn du Pech hast wird dir der Spass am Ende mehr kosten als nen kleiner neuer gebremster Hänger! Glaub ab 800kg gibts da schon welche!

Meine Persönliche Meinung: Lass es lieber!
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KITT



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Wohnort: Allgäu

BeitragVerfasst am: 08.02.2007 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

also wenn ich in der fahrschule richtig aufgepasst habe, dann darf die zurlässige gesamtmasse (füher wars gesamtgewicht) des anhängers nicht höher sein, als das, was im fahrzeugschein steht.
und genau DA is mein problem:
wir (besser meine eltern) haben nen anhänger mit zul g.m. von 750kg (is ungebremst)
-> nach meinem wissen (s.o.) darf ich den nich hinhängen Sad
"billiger" anhänger, gebremst ab 800kg:
a) wo stell ich das teil hin?
b) brauch ich dann noch nen BE-Lappen (k, sind "nur" 400E aber trotzdem)
c) muss der auch erst wieder gekauft werden Sad

deshab die "anhängelastvergrößerung"
^^muss ja nur im schein drinstehn - ob ich den hänger dann mit 50kg, 200kg oder sonst was belad is n anderes thema ...

hab gerade nochmal im schein nachgeguggt: 560kg (fehlen immer noch 190 Confused )
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merlin667



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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das problem beim leichten (ungebremsten) hänger ist das, das das fahrzeugeigengewicht + 75kg das doppelte vom Anhängegewicht sein muss. hat den grund, das dich sonst der hänger wegschiebt, da das auto zu leicht wäre um den hänger zum bremsen.

Du brauchst keinen EzB wenn das höchstzulässige gesamtgewicht beider fahrzeuge unter 3500kg ist.
folgendes ist noch zusätzlich zu beachten:
du kannst aber auch schon unter den 3500kg EzB benötigen und zwar wenn das höchstzulässige gesamtgewicht des hängers über dem eigengewicht +75kg des fahrzeuges liegt (also wenn du an den Country einen hänger mit 1500 kg hängst, was zwar freigegeben ist, aber von den bestimmungen des B scheins abweicht).

nochmal ganz genau:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1108141.html

meiner erinnerung nach wurden ja die bestimmungen standartisiert in der EU.

ajo:
den hänger darfst du ziehen, aber nicht voll beladen, da beim leichten hänger das Tatsächliche gesamtgewicht relevant ist, nicht das höchstzulässige.
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HO-VW-611



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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Golf Country und den aktuellen neuen B darfst du 100% nen 1,2t Hänger fahren!!!
Erst ab Hänger mit zul.Gesamtgewicht über 1312kg brauchst du speziell beim Golf Country nen BE-Schein!
Hast z.B. nen Auto mit 900kg Leergewicht, brauchst du nen BE ab Hängern mit 900kg zulässigen Gesamtgewicht!
Der Maximale Fall Wäre wenn du ein Auto mit 1501kg Leergewicht hast, darfst du mit B-Schein nen 1499kg Hänger Fahren!
Diese zwei Beispiele stehen genau so in meinen Fahrschulbuch von Nov.2004 drin!
Von den "+75kg des fahrzeuges" steht da nirgends was! Hat sich da wohl mittlerweile wieder was geändert?
An die Grenzen von gebremsten und ungebremsten Hängern für das vorliegende Fahrzeug muss sich natürlich gehalten werden!

Edit: Achso, jetzt hab ichs mit den 75kg + doppeltes Gewicht verstanden! Bezieht sich ja gar nicht aufn Führerschein!
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joerg



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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Also in der Anhängerfrage muss man zwei Bereiche erst einmal grundlegend voneinander trennen, die in diesem Thread anscheinend durcheinandergeraten sind:

1.- Was darf ich mit meinem Führerschein ziehn?
2.- Was darf mein Auto ziehen?

zu 1.: Die aktuelle Regelung für die Führerscheinklasse B besagt, dass:
- man unabhängig von dem zGG des ZF einen Anhänger bis 750 Kg ziehen darf
- dass man einen Anhänger ziehen darf, dessen zGG niedriger ist als das LG des ZF UND das zGG des ZF + zGG des Hängers darf nicht über 3,5 t liegen.
(Deshalb darf ich nicht T4 (zGG=2,2t) und Wohnwagen (zGG=1,4 t) = 3,6t ziehen Sad
>> zu diesem Thema hatte wir auch schon mal einen Thread hier im Forum

zu 2.: Generell darf man mit einem PKW nur das ziehen, was in der Zulassung steht. Eine Änderung dieser Daten ist meiner Information nicht möglich bzw. nur durch bauartbestimmte Änderungen (z.B. Auflastung des ZF). In der Vergangenheit ist es aber oft der Fall gewesen, dass sich jemand z.B. einen BMW gekauft hat, der eine AHL von 1,7 t hat (gebremst). Er wollte aber seinen Bootsanhänger damit ziehen, der ein zGG von 1,9 t hatte. Also hat er mit seinem Autohaus (das es dann mit dem TÜV/DEKRA-Mann vereinbahrte) vereinbahrt, dass entsprechend umtragen zulassen, ABER: das geht dann nur für diesen Bootsanhänger. So stand dann in der Zulassung unter 28: "1700" und dann unter 33: "zu 28: bei Anhänger mit Fahrgest.-NR. blablabla: 1900"
Bei gebremsten Anhängern ist eine solche Änderung im Nachhinein bestimmt noch möglich, für ungebremste halte ich es aber für sehr unwahrscheinlich. Selbst ein T4 darf ungebremst nur 700 Kg ziehen.

Aber du kannst ja mal bei deinem DEKRA-Mann nachfragen, was möglich ist...

MFG
Jörg

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Knilli



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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 22:04    Titel: anhängelasten Antworten mit Zitat

hey, schau doch mal unter "anhängerkupplung" in dieser rubrik - da hatte ich schon einmal die lasten für FS B aus nem schlauen buch abgeschrieben...

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merlin667



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BeitragVerfasst am: 09.02.2007 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

@joerg:

ließ dir nochmal das ganze im link durch, den ich gepostet habe.


Es gibt einen GEWALTIGEN unterschied zwischen leichtem und schweren hänger.
beim leichten ist es so, das Fahrzeugeigengewicht + 75kg (fahrer) mindestends das doppelte vom Tatsächlichen gesamtgewicht des Hängers sein müssen.
ein leichter hänger hat keine Bremse.

Somit darfst du einen leichten hänger mit 750kg höchst zulässigen gesamtgewicht an einem auto ziehen, das selbst nur 800kg hat.
Allerdings darf der hänger dann nur 437,5kg tätsächlich haben.

Bei einem schweren hänger sieht es anders aus: Dort zählt immer das höchstzulässige gesamtgewicht des hängers.

Btw.: habe Klassen A, B, C, EzB, EzC
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Merli



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BeitragVerfasst am: 31.07.2008 19:46    Titel: darf ich oder nicht oder wie ? *E I L T * Antworten mit Zitat

Passend zu der Diskussion:
ich möchte einen 1,5t-Pferdehänger (gebremst) ziehen. Die Kupplung beim Country ist bis 1,2 t. Lt. Fz-Schein müßte doch schon einmal mehr gehen ?

Hat jemand eine Idee, ob es noch passende AHKs am Markt gibt oder wie ich sonst über TÜV/DEKRA ein Ziehen des Hängers mit dem Country darstellen kann ?
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flor_tim



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BeitragVerfasst am: 31.07.2008 20:14    Titel: Re: darf ich oder nicht oder wie ? *E I L T * Antworten mit Zitat

Merli hat Folgendes geschrieben:
Passend zu der Diskussion:
ich möchte einen 1,5t-Pferdehänger (gebremst) ziehen. Die Kupplung beim Country ist bis 1,2 t. Lt. Fz-Schein müßte doch schon einmal mehr gehen ?

Hat jemand eine Idee, ob es noch passende AHKs am Markt gibt oder wie ich sonst über TÜV/DEKRA ein Ziehen des Hängers mit dem Country darstellen kann ?


Hast du eine Nachrüstkupplung dran? Die serienmäßigen dürfen die 1500kg ziehen.
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Merli



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BeitragVerfasst am: 31.07.2008 20:46    Titel: @flor_tim Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Rückmeldung ! Jo, ist eine Nachrüstkupplung von Rameder: 1150kg...;-((
Aber ich habe inzwischen mal weiter gegooglet und bei bertelshofer.com eine 1500kg gefunden. Werde ich morgen mal anrufen hinsichtlich Lieferbarkeit. Da werde ich wohl umrüsten müssen...
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Dietrich



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BeitragVerfasst am: 03.08.2008 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe meine in 2002 von aukup.de bezogen und die haben sie auch noch im Programm. Hat 1500kg ,ist nicht abnehmbar.
Hersteller ist GDW/Belgien.
Warum hat die von Rameder nur 1150 kg, macht doch keinen Sinn...
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