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Anhängerkupplung

 
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Schwaznasenschaf



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BeitragVerfasst am: 05.04.2006 09:10    Titel: Anhängerkupplung Antworten mit Zitat

Hallo,

wer hat Erfahung mit Anhängern am Country?

Wir haben einen Pferdehänger; die eingebaute Anhängerkupplung kann 1500 kg ziehen.

Packt der Country den Hänger ohne Probleme?

Ich bin schon mit Hänger gefahren und es ging gut. Ich habe etwas Angst, dass Kupplung,... etwas abbekommen könnte.
_________________
Sandra
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merlin667



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BeitragVerfasst am: 05.04.2006 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

naja, sagens wir mal so: wenn die kupplung schon etwas älter ist bzw eine hohe laufleistung hat, würde ich es nicht machen. was steht denn im zulassungsschein vom country drin, wieviel darf der denn ziehen?
Und wieviel hat der hänger höchst zulässiges gesamtgewicht (aufpassen, mehr als 3,5t sind ohne zusatzschein (E zu B nach neuer regelung) nicht erlaubt. ist die Anhängekupplung original oder nachgerüstet. falls nachgerüstet, wurde der wasserkühler und lüftermotor getauscht? bei der VW ausführung der anhängekupplung erhält der country dann einen größeren wasserkühler und einen stärkeren lüftermotor mit zwei stufen.
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Schwaznasenschaf



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BeitragVerfasst am: 05.04.2006 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Bei mir wurde von einer VW Werkstatt nur die Kupplung angebaut. Im Schein (liegt leider im Auto) steht meines Wissens auch 1500 kg.

Eigentlich war der Country neben unserem Opel Frontera nur als "Notlösung" gedacht gewesen aber der Opel macht´s glaube ich nicht mehr solange. Dann soll der Country ab und an mal ran.

2 Ponies und Hänger sind ca. 1200 kg schwer. Beim Fahren (bisher nur 1 mal gab es kien Probleme
_________________
Sandra
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merlin667



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BeitragVerfasst am: 05.04.2006 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

das problem bei schweren hängern ist das, das nicht das tatsächliche gesamtgewicht zählt, sondern das höchst zulässige (also das, was maximal erlaubt ist).
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Dietrich



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BeitragVerfasst am: 07.04.2006 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist definitiv falsch. Es gilt das TATSÄCHLICHE Anhängergewicht.

Mit einem leichten 2Pferdehänger und 2 Haflingern kommt man gut auf 1500 Kilo am Haken. Der Country packt das völlig problemlos - haben wir schon häufig so gemacht.
Pferdehänger fahren sich sowieso gut, da kurz und mit Tandemfahrwerk. Es schaukelt sich nichts auf wie bei Wohnwagen. Angepasste Fahrweise ist natürlich Voraussetzung. Am Berg auch Wassertemp. im Auge behalten ist klar (hatte noch nie Probs damit, auch AHK nachgerüstet) und piano im kleineren Gang bergab, nicht mit Dauerbremse.

Begrenzend ist die Fahrkupplung. Der erste und R-Gang sind halt zum schweren Anfahren zu lang übersetzt. Bei Rangieraktionen am Hang fängt die Kupplung an zu qualmen. Also vorher überlegen wo man hinfährt. Im normalen Straßenbetrieb gibts keine Probleme. Und, unter uns Pastorentöchtern, wenn beim Golf mal ne Kupplung fällig wird, da gibts doch schlimmeres, oder?
Grüße, Dietrich
*dermitdemAnhängertanzt*
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Allrounder Boml



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BeitragVerfasst am: 18.04.2006 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

mal eine andere frage zur anhängerkupplung:

habe den schlüssel von der sperre nicht und wollte das ding gerne ausbauen. kann ich mir diesen bei vw mittels fgnr. machen lassen oder muß ich es auf die polnische art und weise machen Wink
_________________
LG Anna
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Duke



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BeitragVerfasst am: 18.04.2006 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anna ,.. den Schlüssel kann du bei VW anhand der Nummer die auf dem kleinen Schloss steht nachbestellen .Kostete ca. 25.-euro ,.. für 2 Schlüssel.

Aber es gab im alten Forum mal einen Trööt ,wo genau dieses Thema aufgriffen worden ist.Es gibt da wohl noch eine Firma die die Reste von PEKA aufgekauft hat .Und dort kann man solch einen Schlüssel auch noch nachbestellen ,.. und das ganze für 12.-euro .

Wie Aktuell das alles noch ist ,kann ich dir leider nicht sagen . Der einfache Weg wäre wohl ,die Schlüssel bei VW zu bestellen .Was allerdings etwas teurer wäre .


Duke
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Dino



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BeitragVerfasst am: 21.12.2006 20:58    Titel: !aha Antworten mit Zitat

!Aha
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NZ 1P zu dem ich steh.


Zuletzt bearbeitet von Dino am 15.01.2007 22:36, insgesamt einmal bearbeitet
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Knilli



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BeitragVerfasst am: 15.01.2007 18:30    Titel: anhängelast / zul gesammtmasse Antworten mit Zitat

hallo,

also die diskussion über den anhängerbetrieb finde ich gut. da herrscht sehr viel verwirrung in der republik. ich habe das gerade noch einmal nach gelesen...:

zuerst aber einmal die unterscheidung

anhängelast- tatsächlich gezogene last
zulässige anhängelast- das darf mein auto ziehen (steht im fahrzeugschein)
zugel gesammtmasse- zugel maximalgewicht (z.B. auf typenschild es hängers) unabhänig davon wie viel tatsächlich drauf ist!


mit der neuen führerscheinklasse b (kraftwagen bis 3500kg) darf man anhängen:

anhänger mit einer zulässigen gesamtmasse von 750 kg - die zugel gesamtmasse des zuges darf dann höchsens 4250 kg betragen.

anhänger mit einer zulässigen gesamtmasse bis zur höhe der leermasse des zugfahrzeuges - sofern die zulässige gesamtmasse des zuges nicht mehr als 3500 kg beträgt.


mit führerscheinklasse b-e darf gezogen werden:

anhänger dessen zul gesamtmasse größer als die leermasse des zugfahrzeuges ist.

anhänger über 750kg zugel gesamtmasse, wenn zusammen mit der zugel gesamtmasse des zugfahrzeuges der grenzwert von 3500kg überschritten wird.

ABER:

bei einem einachsigen anhänger OHNE eigene bremse darf der anhänger nur halb so schwer sein wie die leermasse des zugfahrzeuges

beim anhänger mit eigener bremse (zB auflaufbremse) darf die anhängelat nicht höher sein als die zugel. gesamtmasse des zugfahrzeuges. (bei bestimmten geländewagen mit durchgehender bremsanlage darf die anhängelast nicht höher sein als das 1,5 fache der zul gesamtmasse, die zugel gesamtmasse eines auflaufgebremsten anhänger darf jedoch nicht mehr als 3500kg betragen)

Quelle:PKW fahren, Spezialwissen für B/BE 5. Aufl. von 2000


so, ich denke nun sind endgültig alle klarheiten beseitigt Razz


knilli
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joerg



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BeitragVerfasst am: 15.01.2007 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Eine sehr richtige Antwort! Genauso sieht es der Gesetzgeber vor!

Eine Anmerkung noch: Anhänger-Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 Meter gelten als eine Achse.

Nur damit die Formulierung
Zitat:
bei einem einachsigen anhänger
geklärt ist...
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Knilli



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BeitragVerfasst am: 16.01.2007 21:47    Titel: ja Antworten mit Zitat

ja klar, also das hatte ich jetzt als "basiswissen" eingestuft Wink

aber mal ehrlich: kennt ihr tandemachsige anhänger OHNE bremse? würde mich mal interessieren wofür sowas genutz würde... bei sichtung bitte mir mal bescheid geben...

knilli
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craiout



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BeitragVerfasst am: 17.01.2007 12:23    Titel: Tandemachsig ohne Bremse ? Antworten mit Zitat

'türlich gibt es sowas, zumindest in Belgien, und massig ! Sind zugelassen als max 750 kg Gesamtlast, aber die Achsen vertragen meistens (viel) mehr...
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Knilli



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BeitragVerfasst am: 17.01.2007 16:57    Titel: anhänger Antworten mit Zitat

nein - sowas gibt es doch tatsächlich wirklich???!!! das hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet. aber nun gut, man lernt ja nie aus. danke für die rückmeldung. ich bin echt überrascht.

knilli
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GGK



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BeitragVerfasst am: 19.01.2007 13:28    Titel: Wieviel darf ... Antworten mit Zitat

... man ziehen? Smile

- 3,5 t Null Probleme und nicht bremsen (müssen).

((Landesvorschriften bitte beachten - der hier gezeigte Wagen fährt keine deutsche Zulassung und ist nicht in Deutschland))

VW-Zugwagen im Einsatz.


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