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scheinwerfer lichtweitenregulierung

 
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turbo-karle



Anmeldedatum: 17.05.2014
Beiträge: 3
Wohnort: 79790 küssaberg

BeitragVerfasst am: 02.11.2015 14:09    Titel: scheinwerfer lichtweitenregulierung Antworten mit Zitat

hallo der country hat neu tüv , und nun zirkus bei der zulassungstelle,der golf braucht eine lichtweienregulierung für die scheinwerfer stimmt das ? oder kann mir da jemand weiter helfen
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highgetter17



Anmeldedatum: 12.05.2011
Beiträge: 670
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 02.11.2015 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte er original eine eingebaut? Wenn ja: musste sie wieder funktionstüchtig machen.

Andere option:
lass alle hinweise verschwinden, dass er jemals eine hatte, indem du das pickerl aufm schlossträger entfernst, und den Drehregler für die LWR
_________________
lg... Joe
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grieson



Anmeldedatum: 18.07.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.11.2015 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

bei der zulassungsstelle ???
das geht die doch garnichts an....wenn der prüfer das verlangt ist es was anderes
dann musst du die instandsetzen oder nachrüsten
_________________
Ich mag den Golf...und im Gelände noch mehr, wenn das Getriebe kein Loch hat
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Klaus Fischer



Anmeldedatum: 10.08.2013
Beiträge: 45
Wohnort: Willmars/ O.T. Völkershausen

BeitragVerfasst am: 02.11.2015 19:29    Titel: leuchtweitenregelung Antworten mit Zitat

Hallo

Mußt halt den richtigen Prüfer haben ?
Ist nun mal halt so
Wie alles in dem Land.
Bürokratie usw.

mfg Klaus
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WileECoyote



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BeitragVerfasst am: 02.11.2015 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Turbo Karle.

Grieson hat recht, die Zulassungsstelle hat von der Fahzeugtechnik oder Ausstattung doch überhaupt keine Ahnung! Fakt ist jedoch, daß alle Fahrzeuge (zumindest PKW), die nach dem 01.01.1990 erstmalig zugelassen wurden, eine Leuchtweitenregulierung besitzen müssen!
Und das prüft der TÜV oder sonstige zugelassene technische Prüforganisationen! Klar kannst Du Glück haben, und einen Prüfer finden, der darüber großzügig hinwegsieht, aber korrekt ist das nicht und irgendwann wirst Du damit wieder bei der Hauptuntersuchung anecken.
Die Nachrüstung ist kein größeres Problem, am Besten suchst Du Dir einen Teilespender Golf II auf dem Schrottplatz, oder so. Du benötigst die beiden Stellmotoren an den Scheinwerfern und ich könnte mir gut vorstellen, daß der passende 3 polige Stecker samt Kabelstrang schon verbaut ist und blind hinter den Scheinwerfern liegt. (So war es zumindest bei mir)
Im Innenraum benötigst Du den Verstellregler (über dem Lichtschalter) und von dort aus den Kabelstrang zur Zentralelektrik. Hinter der Zentralelektrik gibt es einen passenden freien losen Stecker, der schon fertig verkabelt ist. (Einfach mal beim Teilespender dem einzelnen Kabelstang vom Verstellregler nachgehen, dann siehst Du das schon!)

Viel Erfolg.

Grüße, Ingo
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Tiroler



Anmeldedatum: 15.12.2013
Beiträge: 155
Wohnort: Kappl/Tirol

BeitragVerfasst am: 03.11.2015 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss das aber ein Gesetz sein, das für Deutschland gilt!

Mein 1991er (Österreich-Auslieferung) hat keine LWR
Der 1990er meines Bruders (D-Import) hat sie! Rolling Eyes
_________________
wer quer fährt, braucht kein Kurvenlicht!
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WileECoyote



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BeitragVerfasst am: 03.11.2015 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Natürlich kann ich hier nur für die deutsche Gesetzgebung sprechen! Aber selbst wenn Fahrzeuge ursprünglich mal für andere Märkte produziert und dort ausgeliefert wurden, müssen sie bei Zulassung in Deutschland den gesetzlichen Richtlinien des Landes entsprechen.

Mein Country wurde damals in die Schweiz ausgeliefert und hatte auch keine LWR.

Viele Grüße
Ingo
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highgetter17



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Beiträge: 670
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 03.11.2015 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

meistens werden bei solchen bescheiden das Genehmigungsdatum herangezogen.
Da muss man irgendwas 1989 nehmen. Da die typengenehmigung für alle usnere country's 1989 oder früher erstellt wurde
_________________
lg... Joe
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